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Forststeig Trekkingtickets bei CAMP4 in Berlin kaufen
Bei CAMP4 kannst du die Forststeig Trekkingtickets vor Ort erwerben. Der Kauf im Onlineshop ist nicht möglich.
Komm einfach bei uns im Laden vorbei!
Die Tickets berechtigen dich zur Mitbenutzung der Trekkinghütten und Biwakplätze am Forststeig. Die Kosten pro Nacht betragen hierbei:
| Ticket Preise | Hütte & Biwak |
|---|---|
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | 10 € pro Nacht und Person |
| Kinder und Jugendliche | 1 € pro Nacht und Person |
Die Tickets sind in der Hütte oder auf dem Biwakplatz durch Einwerfen eines Abschnittes in die „Ticketbox“ zu entwerten.
Trekkingtickets können innerhalb von zwei Kalenderjahren eingelöst werden. Der Kauf eines Tickets gilt nicht als verbindliche Buchung oder Platzreservierung.
Die Trekkingtickets sind erst bei Ankunft in der Hütte oder auf dem Biwakplatz durch Eintrag des Datums, Abriss und Einwerfen des Ticketabschnittes in die „Ticketbox“ zu entwerten. Es kann deshalb vorkommen, dass bereits Besucher da sind und die Einrichtung gemeinsam genutzt wird.
In der Saison von April bis Oktober können Trekker bei einer Übernachtung in der Unterkunft eines autorisierten Forststeig-Partners gültige und unversehrteTrekkingtickets (kein Datumseintrag, kein Abriss) mit einem Gesamtwert von maximal 10 € / Person am Tag der Übernachtung zurückgeben. Der Forststeig-Partner nimmt diese unversehrten Trekkingtickets im Namen und auf Rechnung des Sachsenforst entgegen und legt den Erstattungsbetrag für Sachsenforst aus.
Der Erlös aus dem Verkauf der Trekkingtickets kommt direkt der Unterhaltung und Betreuung des Forststeiges, der Trekkinghütten, Biwakplätze, Schutzhütten, Komposttoiletten und Rastplätze sowie der Bereitstellung des Brennholzes zu gute.
Mehr Informationen zum Forststeig findest du hier in unserem Blogbeitrag oder auf der offiziellen Seite des Landes Sachsen.
Mehr zum "Forststeig-Ticket"
Wichtige Informationen zum Forststeig-Ticket
- Das Forststeig-Ticket dient als obligatorischer Beitrag zur Nutzung der offiziellen Trekkinghütten und Biwakplätze des Sachsenforst im Forstbezirk Neustadt (Elbsandsteingebirge).
- Gültigkeit: Das Ticket ist innerhalb von zwei Kalenderjahren ab Aufdruck einlösbar.
- Einlöseprozess: Bei Ankunft ist das Datum einzutragen, der Abschnitt abzutrennen und eigenständig in die dafür vorgesehene Ticketbox vor Ort einzuwerfen.
- Keine Reservierungspflicht: Der Erwerb des Tickets beinhaltet keine taggenaue Buchung, Platzgarantie oder Exklusivnutzung der Anlagen.
- Kapazitätsmanagement: Da keine Platzgarantie besteht, ist eine eigenständige Prüfung alternativer Übernachtungsmöglichkeiten vorab empfohlen. Ein Anspruch auf Zugang bei Vollbelegung besteht nicht.
- Rückgabebedingungen: Erworbene Forststeig-Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen; eine Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.
- Regelkonformität: Ticketinhaber sind an die offiziellen Bestimmungen und Anweisungen des Sachsenforst gebunden.
- Geltungsbereich: Das Ticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der unter www.forststeig.de explizit als Trekkinghütte oder Biwakplatz ausgewiesenen Standorte.
- Anreise: Die Standorte sind ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen; eine Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug ist untersagt.
- Manipulationsschutz: Beschädigte oder manipulierte Tickets verlieren ihre Gültigkeit.
- Aktualität: Die Bestimmungen und das Verzeichnis der nutzbaren Plätze werden fortlaufend aktualisiert und unterliegen regelmäßigen Anpassungen.
- Nicht-gewerbliche Nutzung: Die Tickets gelten ausschließlich für die private Nutzung. Eine gewerbliche Verwendung oder organisierte Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch den Sachsenforst.
Nutzungsbedingungen für den Forststeig
- Eigenverantwortung: Die Nutzung der Hütten und Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für den Ablauf und die Sicherheit seines Aufenthalts.
- Ordnung: Hinterlassen Sie die genutzten Bereiche sauber und aufgeräumt für nachfolgende Trekker.
- Verhaltenskodex: Mit der Nutzung erkennen Sie den offiziellen „Verhaltenskodex für Trekkinghütten und Biwakplätze“ sowie die geltende Hüttenordnung des Sachsenforst an.
- Betriebliche Sperrungen: Sachsenforst behält sich vor, Wege oder Plätze aus witterungsbedingten oder betrieblichen Gründen zu sperren. Aus solchen Sperrungen resultieren keine Ansprüche gegen den Sachsenforst.
- Haftungsausschluss: Die Haftung des Freistaates Sachsen für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
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